Die strategische Auseinandersetzung mit Smart City-Initiativen bietet das Fundament für eine souveräne Digitalisierung von Städten. Zahlreiche Kommunen, Landkreise ebenso wie Fördermittelgeber setzen diese Erkenntnis in der Praxis bereits um, denn in den letzten vier Jahren wurden in Deutschland mehrere Dutzend Strategien verabschiedet. Ungeachtet ihrer immanenten Bedeutung ist der interkommunale Austausch über sie bisher schwach ausgeprägt.
In Anbetracht der Wichtigkeit dieses Themas wagen wir den Versuch, eine wiederkehrende Austauschrunde zu strategischen Überlegungen der kommunalen Digitalisierung aufzubauen. Bei der Auftaktveranstaltung im Juni 2021 haben wir uns über die ersten drei Klauseln ausgetauscht, die in (fast) jeder Smart City-Strategie stehen. Eine detaillierte Nachberichterstattung der letzten Veranstaltung finden Sie hier.
- § 1 Einfügung in bestehende Stadtentwicklung
- § 2 Stützung auf übergeordnete Strategiepapiere
- § 3 Aktualisierungszyklen der Smart City-Strategien
In dieser zweiten Runde haben wir uns mit Vertreter:innen der Städte Bamberg, Jena, Münster, der EDAG Group und der HafenCity Hamburg GmbH, über drei weitere Klauseln ausgetauscht, die in (fast) jeder deutschen Smart City/Region-Strategie stehen. Die wichtigsten Erkenntnisse dieses Treffens sind in diesem Artikel zusammengefasst.
§ 4 Beteiligung aller relevanten Akteure
„Für die Erstellung der Strategie haben wir alle relevanten Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und dem Konzern Kommune beteiligt.“
Die Strategien erklären, dass sie im Zuge eines kooperativen Prozesses mit allen relevanten Stakeholdern der Stadtentwicklung erstellt wurden. Diese Vorgehensweise fügt sich in den allgemeineren Kontext einer sich wandelnden staatlichen Rolle ein, die mithin als „from Government to Governance“ bezeichnet wird. Seit den 1990er Jahren verringern sich in westlichen Gesellschaften, initiiert u.a. durch ökonomische Transformationsprozesse und die Deregulierung von Finanzmärkten, staatliche Top-Down Strukturen mit ihren umfassenden Regelungs- und Handlungsspielräumen.¹ In der Governance-getriebenen Stadtentwicklung fällt der öffentlichen Hand stattdessen zunehmend eine moderierende und befähigende Rolle zu. Sie erkennt und kommuniziert Bedarfe, bündelt Ressourcen und trägt Sorge für eine integrierte, nachhaltige und gemeinwohlorientierte Gesamtentwicklung.