Die digitale Transformation ist für Kommunen, Verwaltungen und staatliche Institutionen eines der berühmten dicken Bretter, an dem nicht erst seit der Verabschiedung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Jahr 2017 gebohrt wird.
Die bis zur Corona-Pandemie starke Konjunktur, das Wachstum der Städte, die hohe Bautätigkeit, die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung – alles das, was das Land ökonomisch voranbringt, sorgt in Planungsämtern und Planungsbüros wachstumsstarker Regionen für gemischte Gefühle. Viele deutsche Kommunalverwaltungen müssen dem Bedarf nach schnellem Planen und Bauen noch mit Verfahren und teils auch Technik der neunziger Jahren Herr werden. Bestes Beispiel für diesen Anachronismus: das Fax, dessen Bedienung von Auszubildenden und jungen Kolleg*innen oft vollkommen neu erlernt werden muss.
1. Digitale Bauleitplanung
Für Planung und Bauen bedeutet der geringe Digitalisierungsgrad dreierlei: viel Aufwand für die Planenden, lange Zeiträume bis zur finalen Feststellung der Pläne und damit teils jahrelange Vorlaufzeiten für Bauprojekte. Gerade der Beteiligungsprozess – ein wichtiges Instrument des gesellschaftlich-demokratischen Interessenausgleichs – stellt sich derzeit immer noch oft als arbeits- und ressourcenintensiver Bremsklotz dar. Aufwendige Kommunikationsprozesse mit den zu beteiligenden Trägern öffentlicher Belange (TöB) und Bürger*innen, händisches Zusammentragen der Stellungnahmen, viel übertragendes Abtippen sowie „Copy & Paste” zur Überwindung von Medienbrüchen, hohe Materialkosten durch bis zu siebenfache Versendung von Planungsdokumenten an die zu beteiligenden TöB sind hier nur einige Beispiele. Blickt man zusätzlich noch auf die strukturell bedingt dünne Personaldecke, die anstehende Pensionierungswelle und die auch sonst vergleichsweise geringere Attraktivität des öffentlichen Sektors als Arbeitgeber, ergibt sich eine auf absehbare Zukunft hin noch eskalierende Gesamtkonstellation.
Mit den Lockdowns im Zuge der Corona-Pandemie wurde der digitale Aufholbedarf noch eklatanter sichtbar. Das sich in vielen anderen Bereichen schnell etablierende Homeoffice war und ist für die öffentliche Verwaltung meist nicht möglich, da oft die technische Infrastruktur zum z. B. sicheren Abruf von E-Mails oder der Nutzung der kommunalen Software und entsprechender Daten außerhalb der Büros fehlt. Zudem musste die öffentliche Auslage von Planungsunterlagen zwingend physisch, etwa im Rathaus, erfolgen. Damit kam alles zusammen, um Planung und Beteiligung – und damit auch die nachfolgenden bauliche Aktivitäten – komplett zum Stillstand zu bringen. Der Gesetzgeber reagierte schnell.
Dank des Planungssicherstellungsgesetzes, das am 29. April 2020 in Windeseile durchs Parlament gebracht wurde, reicht anders als bisher das Internet als „Ort” der öffentlichen Bekanntmachung und Auslage der Planungsunterlagen. Durch diese kleine, bereits lang geforderte und jetzt essentielle Änderung lassen sich die digitalen Potenziale für Beteiligungsprozesse vollumfänglich nutzen. Denn unkomplizierte, digitale Lösungen zur Online-Beteiligung gibt es bereits. Sie müssen nur gewollt und eingeführt werden.
2. Digitale Zukunft der Raumplanung und Beteiligung
Einige Kommunen, Städte und ganze Bundesländer haben sich bereits auf den digitalen Weg gemacht und profitieren von der Integration online einsehbarer Planungsunterlagen, Online-Beteiligungen und Abwägungen. Die Vorteile solcher Lösungen liegen auf der Hand:
Online-Verfügbarkeit | Alle Planungsdokumente stehen online zur Verfügung und sind interaktiv zugänglich. Sowohl Einsichtnahme, Beteiligung als auch Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sind per Login im Browser von überall – also auch aus dem Homeoffice – möglich. Die Medienbruchfreiheit des gesamten Beteiligungsprozesses spart Wege, Arbeitsaufwand und Kosten für den postalischen Versand. Die Shutdowns in der Folge möglicher weiterer Corona-Wellen verlören damit – zumindest für Planung und Beteiligung – einiges an Schrecken. |
Übersichtlichkeit | Die Digitalität aller Dokumente und Stellungnahmen bietet zahlreiche Möglichkeiten, die Arbeit übersichtlicher und handhabbarer zu machen. Suchfunktionen, Absatz- oder Ortsbezüge, Filterungen, statistische Übersichten, Textbausteine, Schlagworte und vieles andere mehr hilft TöB und Planer*innen bei ihrer Arbeit. |
Abwägung der Belange vereinfacht | Auch die Abwägung wird durch eine Digitalisierung des Prozesses spürbar vereinfacht. Die arbeitsaufwendige, repetitive und fehleranfällige Zusammenführung von Stellungnahmen verschiedener Absender und aus unterschiedlichen Quellen (schriftliche Stellungnahmen, per E-Mail eingesandte Einwendungen) entfällt. |
Effiziente Arbeitsorganisation | Sowohl für TöB als auch für Stadtplanungsämter und beauftragte Planungsbüros wird die hausinterne wie hausübergreifende Zusammenarbeit dramatisch vereinfacht. Alle „Beteiligten” können in einer Anwendung arbeiten, Zuständigkeiten und Hierarchien sind abbildbar. Dadurch können Verantwortlichkeiten und Bearbeitungsverläufe klar nachvollzogen werden. |
Auch gesamtgesellschaftlich wird die digitale Transformation spürbar sein. Mit zügigen Beteiligungen und dadurch schneller festgestellten Plänen wird das zentrale Nadelöhr für die zeitplangerechte Umsetzung von Bauprojekten beseitigt. Mehr Zeit für die eigentlich wichtige, inhaltliche Arbeit und eine Standardisierung der Prozesse sorgt außerdem für höhere Qualität der Verfahren. Das Risiko für Verfahrensfehler sinkt, weniger Rechtsstreitigkeiten und damit verbundene Wiederholungen der Beteiligungen dürften eine der vielen positiven Folgen sein. Gleichzeitig steigt die institutionelle Fähigkeit zum gesellschaftlichen Interessenausgleich.
Die Vielzahl der Beispiele zeigt: Von der Digitalisierung der Beteiligung profitieren nicht nur die Verantwortlichen in den Planungsämtern und Planungsbüros. Die Kommunen, ihre Bürgerinnen und Bürger, die Baubranche, die Gesellschaft als Ganze – Digitalisierungsgewinne werden vielerorts spürbar sein und kommen allen zugute.


3. Bauleitplanung wird digital, aber wie?
Mit dem Planungssicherstellungsgesetz wurde die letzte Hürde für eine vollständige Digitalisierung der Beteiligung beseitigt. Jetzt ist es an den Kommunen, die sich ihnen bietenden Chancen zu ergreifen. In vielen beginnt glücklicherweise ein Umdenken und den Worten der letzten Jahre folgen inzwischen auch Taten.
Vorangetrieben wird der Wandel vor allem dort, wo die Vorteile der Digitalisierung für die Kommune im Ganzen erkannt werden und sich z. B. Leitungen von Bau- oder Planungsämtern als gestaltend verstehen. Dabei müssen sie das digitale Rad gar nicht neu erfinden, denn andere haben sich schon erfolgreich auf den Weg gemacht – von ihnen kann man lernen. Digitalaffine Kolleg*innen könnten sich zuerst mit den neuen Lösungen vertraut machen, sich zu hausinternen Experten für digitale Planung und Beteiligung entwickeln und ihr Wissen dann innerhalb der Ämter weitergeben.
Neue, digitale Tools müssen auch nicht von jetzt auf gleich eingeführt und erprobte Verfahren von heute auf morgen umgeworfen werden. Wie in vielen Unternehmen auch können sie in testweisen Probeläufen ausprobiert und anhand der gemachten Erfahrungen dann der Übergang in den Regelbetrieb geplant werden. Die Anbieter der Anwendungen haben hier mit ihren Kunden bereits viel Erfahrung gesammelt und unterstützen diesen Prozess mit der entsprechenden behutsamen Beratung. Es braucht immer nur den Mut für den ersten Schritt, ins Laufen kommt man dann sehr schnell. Und gewinnen werden am Ende alle.
4. Bauleitplanung Online


Die OZG-Umsetzung bemüht sich intensiv darum, dass Lösungen nicht in jeder Kommune neu entwickelt werden müssen. Mit dem Architekturprinzip Einer für Alle (EfA) stellen idealerweise öffentliche IT-Dienstleister digitale Verfahren für alle Gebietskörperschaften zur Verfügung.
An diesem Ideal orientieren wir uns mit unserer Lösung Bauleitplanung Online auch als privater Anbieter: Eine nutzerfreundliche Anwendung auf dem neuesten Stand der Technik wird den kommunalen Anwendern hier als ein Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt, der Online-Komponenten und Fachverfahren integriert. Kommunen und auch Bundesländer können diesen Service sofort nutzen. Interessierte Kommunen führen wir gern per virtuellem Systemrundgang durch die Anwendung und stellen ihnen kostenlose Testaccounts zur Verfügung.