Titelbild © Fraunhofer IMW
Verfasst von: Thomas Koutalidis, Uta Pollmer
1. Energiewende und Bürgerbeteiligung
Mit der Energiewende und den Nationalen Energie- und Klimaplänen werden EU-weit ambitionierte Ziele für das Jahr 2030 gesetzt. Für Deutschland lassen sich die entsprechenden Ziele kurz wie folgt zusammenfassen: (1) die Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber 1990 gesenkt werden; (2) der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch soll auf 30% steigen und (3) die Energieeffizienz um 30% erhöht werden.¹
Ein derartiger Systemwechsel benötigt breit gefächerte Maßnahmen und Umstrukturierungen, die die ganze Gesellschaft betreffen. Für die Verwirklichung der Energiewende ist dabei nicht nur die Einbindung organisierter Interessengruppen wichtig, sondern auch die der einzelnen BürgerInnen. Das Institut für transformative Nachhaltigkeitsforschung in Potsdam äußerte sich dazu wie folgt: „Wer an den Bürgern vorbeiplant, riskiert zu scheitern“.² Auch die Ethikkommission für eine sichere Energieversorgung bezeichnete die Bürgerbeteiligung als eine untrennbare Komponente der Energiewende.³