Titelbild – iStock Getty Images: Krasyuk
Durch spezifische Anfragen zu Stadtflächen ergibt sich für Stadtplaner/innen häufig die Notwendigkeit, große und unkoordinierte Datenmengen auswerten zu müssen. Das Einrichtungshaus sucht eine große Fläche mit einer guten Verkehrsanbindung und hoher Entfernung von schutzbedürftigen Flächen aufgrund des zu erwartenden Verkehrssaufkommens. Die Kommunalpolitik möchte die in den letzten drei Jahren neu geschaffenen Wohnbauflächen anzahlmäßig und räumlich verortet visualisiert haben. Wenn diese Daten nie in digitale Systeme strukturiert eingespeist wurden, so beginnt eine langwierige Auswertung von Listen und Plänen. Demgegenüber birgt die Nutzung von digitalen Anwendungen in der Stadtplanung eine immense Effizienzsteigerung – für schnellere Standortsuchen ebenso wie für transparentere Beteiligungsprozesse und viele weitere Arbeitsabläufe. Dieses Potenzial hat die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) bereits frühzeitig erkannt und baut seit mehreren Jahren anhand mehrerer Pilotprojekte eine digitale Planungsinfrastruktur auf.
Passend zu dieser Modernisierung beschloss Anfang des Jahres 2015 der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg die „Strategie Digitale Stadt“ und erklärte die Digitalisierung als eine gesamtstädtische Aufgabe. Der Senat forderte alle Behörden dazu auf, die „Entwicklungen der digitalen Technologien […] mit ihrem jeweiligen Aufgabenbereich zu verknüpfen.” (FHH, 2015, S. 7) Der folgende Beitrag thematisiert wie sich die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen dieser Herausforderung im Rahmen der formellen Bauleitplanung stellt, in dem sie den vom Senat beschlossenen Anspruch verfolgt, digitale Daten „für Entscheidungen, Prozesse, zur Informationsgewinnung und deren Verbreitung” bereitzustellen (ebd.).
Sofern nicht anders zitiert, stützen sich die inhaltlichen Ausführungen auf ein im August 2017 geführtes Interview mit Frank Raser, der im Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) für die Koordination der digitalen Anwendungen für das formelle Bauleitplanverfahren zuständig ist. Herr Raser ist studierter Stadtplaner und hat sich im Laufe seiner Berufslaufbahn u. a. auf digitale Anwendungen in der Stadtplanung spezialisiert.
Melden Sie sich gebührenfrei an, um diesen Artikel weiterzulesen und erhalten Sie Zugriff auf über 250 weitere Smart-City-Artikel.
Registrieren
Anmelden