Titelbild – iStock Getty Images: Krasyuk
Durch spezifische Anfragen zu Stadtflächen ergibt sich für Stadtplaner/innen häufig die Notwendigkeit, große und unkoordinierte Datenmengen auswerten zu müssen. Das Einrichtungshaus sucht eine große Fläche mit einer guten Verkehrsanbindung und hoher Entfernung von schutzbedürftigen Flächen aufgrund des zu erwartenden Verkehrssaufkommens. Die Kommunalpolitik möchte die in den letzten drei Jahren neu geschaffenen Wohnbauflächen anzahlmäßig und räumlich verortet visualisiert haben. Wenn diese Daten nie in digitale Systeme strukturiert eingespeist wurden, so beginnt eine langwierige Auswertung von Listen und Plänen. Demgegenüber birgt die Nutzung von digitalen Anwendungen in der Stadtplanung eine immense Effizienzsteigerung – für schnellere Standortsuchen ebenso wie für transparentere Beteiligungsprozesse und viele weitere Arbeitsabläufe. Dieses Potenzial hat die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) bereits frühzeitig erkannt und baut seit mehreren Jahren anhand mehrerer Pilotprojekte eine digitale Planungsinfrastruktur auf.
Passend zu dieser Modernisierung beschloss Anfang des Jahres 2015 der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg die „Strategie Digitale Stadt“ und erklärte die Digitalisierung als eine gesamtstädtische Aufgabe. Der Senat forderte alle Behörden dazu auf, die „Entwicklungen der digitalen Technologien […] mit ihrem jeweiligen Aufgabenbereich zu verknüpfen.” (FHH, 2015, S. 7) Der folgende Beitrag thematisiert wie sich die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen dieser Herausforderung im Rahmen der formellen Bauleitplanung stellt, in dem sie den vom Senat beschlossenen Anspruch verfolgt, digitale Daten „für Entscheidungen, Prozesse, zur Informationsgewinnung und deren Verbreitung” bereitzustellen (ebd.).
Sofern nicht anders zitiert, stützen sich die inhaltlichen Ausführungen auf ein im August 2017 geführtes Interview mit Frank Raser, der im Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) für die Koordination der digitalen Anwendungen für das formelle Bauleitplanverfahren zuständig ist. Herr Raser ist studierter Stadtplaner und hat sich im Laufe seiner Berufslaufbahn u. a. auf digitale Anwendungen in der Stadtplanung spezialisiert.
1. Zuständigkeiten
Im Stadtstaat Hamburg entsprechen die elf Fachbehörden den Ministerien in den Bundesländern. Die Fachbehörden nehmen gemeinsam mit den Bezirken auch kommunalen Aufgaben wahr (vgl. FHH, 2017). Entsprechend entwickelt das Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung (Fachbehörde für Stadtentwicklung und Wohnen) in Absprache mit den Bezirken die digitalen Anwendungen für die formelle Bauleitplanung. Die eigentliche Aufstellung der Bebauungspläne steht nämlich grundsätzlich den sieben Hamburger Bezirken zu, soweit die Bebauungspläne nicht von übergeordneter Bedeutung sind (vgl. Augstein & Raser, 2016, S. 835).
Eine Schlüsselrolle kommt bei der Umsetzung der digitalen Anwendungen neben der verwaltungsinternen IT-Abteilung auch dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) zu. Da insbesondere die Inhalte der formellen Bauleitplanung mehrheitlich einen räumlichen Bezug aufweisen, sind Geodaten die Eingangsvoraussetzung für alle stadtplanerischen E-Government Anwendungen. Rolf-Werner Welzel, der Geschäftsführer des LGV geht sogar einen Schritt weiter und erklärt für die gesamte Digitale Strategie Hamburgs, Geodaten „als Basis für alle smarten Projekte”, da „der mit Abstand größte Teil dieser Daten einen Raumbezug hat” (Welzel & Eichhorn, 2016, S. 322, 325).
2. XPlanung
Bevor die eigentlichen Projekte der digitalen Planungsinfrastruktur vorgestellt werden, lohnt sich ein Einblick in das Datenmodell „XPlanung”. In der Stadtplanung arbeiten bekanntlich an den zahlreichen Abstimmungen und Entwicklungen der Planinhalte viele Akteure mit. Im Zuge der Zusammenarbeit erfolgt der Austausch oftmals elektronisch und bedeutet aufgrund unterschiedlich genutzter IT-Systeme viele Datentransformationen, die wiederum zu Investitionen in Arbeit, Zeit und Geld führen. X-Planung bringt die digitalen Daten der Bauleitplanung in ein einheitliches Datenformat und ermöglicht so den verlustfreien und effizienten Datenaustausch zwischen allen beteiligten Akteuren. Aus den o. g. genannten Beweggründen heraus, entstand XPlanung bereits im Jahr 2004 im Rahmen der „Geodateninfrastruktur Deutschland”, einer gemeinsamen E-Government Initative des Bundes und der Bundesländer. (vgl. BMVI, 2016, S. 14, 15)
Neben dem vereinfachten Austausch der Planinhalte über GML bietet XPlanung noch einen weiteren enormen Vorteil, der die Arbeitsabläufe in der formellen Bauleitplanung erleichtert. XPlanung ermöglicht es durch die Attribuierung der Daten, jedem räumlichen Objekt zusätzliche Informationen zuzuweisen. Entsprechend ist daraufhin nicht nur eine einheitliche Visualisierung, sondern auch eine inhaltliche Auswertung der Planinhalte möglich. So ordnet XPlanung als objektorientiertes Dateiformat das „System” Bebauungsplan in unterschiedliche Objekte, denen ihrerseits sowohl Attribute als auch Beziehungen zu anderen Objekten zugeordnet werden können. So kann z. B. dem Objekt Gemeinbedarfsfläche neben dem jeweiligem Kartenbereich, ein Textabschnitt (textliche Festsetzungen) und ein Begründungsabschnitt (Begründung des Bebauungsplans) zugeteilt werden. Diese Verflechtung der Objekte mündet in das Präsentationsobjekt, in dem die Nutzer/innen alle für die Bebauungsplanung relevanten Informationen räumlich verortet abrufen können. (vgl. BMVI, 2016, S. 20-27)
Das Pendant für Baugenehmigungen heißt „XBau”. Eine perspektivische Kombination beider Anwendungen würde bei einem eingereichten Bauantrag sofort überprüfbar machen, ob dieser in den Bebauungsplan passt bzw. den Bauprüfer/innen die Vorgaben aus dem Bebauungsplan präsentieren.
Als Standardisierungsvorhaben im Datenaustausch erfordert die einwandfreie Nutzung von XPlanung jedoch Ressourcen für die „Entwicklung und Wartung des Standards und der assoziierten Software, der Umstellung und der Implementierung” […] (BMVI, 2016, S. 19). Weitere Informationen zu XPlanung finden Sie in der XPlanungs Wiki sowie in einem Leitfaden des BMVI.
3. Projekte der digitalen Planungsinfrastruktur
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über digitale Anwendungen, die in Hamburg für die formelle Bauleitplanung verwendet werden (Auswahl). Die gräulich hinterlegten Leuchtturmprojekte werden in diesem Beitrag ausführlicher thematisiert.
öffentlich | behördenintern |
---|---|
Stadt- und Landschaftsplanung Online (Planportal) – Auskunftsanwendung für geltendes Planungsrecht | Fachinformationssystem zum Grundstück – Daten über Grundstücke (ähnliche Systeme existieren auch u. a. für Altlasten, Naturschutz) |
GeoOnline – allgemeine Auskunftsanwendung mit einer räumlichen Verortung von stadtrelevanten Fachthemen wie Umwelt, Kultur, Bildung, Freizeit, Verkehr, Denkmalschutz, Stadtplanung… | Planungsinfrastruktur (PLIS) – Datenbank für Verfahrensstände von Bauleitplänen und ein auf Geodaten basierendes Planungsinformationsystem |
Bauleitplanung-Online (BOP) – elektronisch gestütztes Beteiligungsverfahren für Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und der allgemeinen Öffentlichkeit | PAUL (Potentialflächenauskunft) – ein GIS-basiertes Monitoringsystem der Landesplanung für einen aktuellen Überblick über potenziell bebaubare Flächen |
FNP Viewer – Anwendung zur digitalen Ansicht des Flächennutzungsplans | |
Digitale Bauleitplanung (DiPlanung) – Zusammenführung mehrerer digitaler Anwendungen für einen effektiveren Ablauf des Bauleitplanverfahrens | |
FHH Atlas – Anwendung mit deren Hilfe Verwaltungs-abteilungen ortsbezogen über bereits laufende Projekte einer anderen Abteilung erfahren können um in gemeinsamer Arbeit Synergieffekte zu erzielen |
3.1. Planungsinfrastruktur
Das im Jahr 2011 begonnene Projekt „Planungsinfrastruktur” (PLIS) erarbeitet eine zentrale Datenbasis für die verwaltungsinterne Arbeit der Bauleitplanung. Da in Hamburg grundsätzlich den Bezirken das Recht der Bauleitplanung zusteht, wurde das Gesamtprojekt PLIS in enger Absprache mit ihnen, den vorrangigen Nutzern, entwickelt. PLIS gliedert sich in zwei Teilprojekte. Die „PLIS-Verfahrensdatenbank” dokumentiert den Verfahrensstand, das bedeutet den „Lebenslauf” eines Bebauungsplanes. Das zweite Teilprojekt „PLIS-HH” realisiert die Kernidee von XPlanung, d. h. eine effektivere Handhabung von Geodaten für die Bauleitplanung.
Verfahrensdatenbank
In der PLIS-Verfahrensdatenbank werden die Verfahrensschritte zur Erstellung eines Bebauungsplans bzw. einer Verordnung nach § 34, § 35 und § 175 BauGB digital eingegeben (vgl. Augstein & Raser, 2016, S. 840). Die Verfahrensdatenbank wird bereits seit 2015 genutzt und gepflegt. Insbesondere für die Beantwortung von Fragen aus dem politischen Raum erlaubt die Datenbank eine schnelle Auswertung der Verfahrensabläufe wie bspw. in Bezug auf die Anzahl der ausgelegten Bebauungspläne in einem bestimmten Jahr.
PLIS-HH (Geodaten)
Vor Projektbeginn haben die am Planungsprozess beteiligten Verwaltungsabteilungen die planerischen Daten einzeln für jedes Projekt sowie für ihr jeweiliges Softwaresystem aufbereitet und bei sich dezentral gespeichert. Da die Geodaten semantisch (inhaltlich) unterschiedlich waren und zudem noch dezentral verteilt waren, war eine leicht zugängliche Auskunft der aktuellen Planinhalte bspw. für das Baugenehmigungsverfahren nicht möglich. In der Folge beabsichtigt PLIS-HH eine zentrale Speicherung planerischen Daten mit einer einheitlichen semantischen Struktur anhand von XPlanung. Auf dieser zentralen Geodatenhaltung aufbauend, sollen die Verwaltungsabteilungen dezentral mit ihren GIS/CAD-Systemen weiterarbeiten und anschließend in einem austauschbaren Format in der Datenbank abspeichern. (vgl. Augstein & Raser, 2016, S. 837) Dies ist für die laufend festgestellten Bebauungspläne bereits der Fall und wird in Zukunft auch für die im Verfahren befindlichen Bebauungspläne umgesetzt.
Da für den Planungsalltag eine Recherche des gesamten geltenden Planungsrechts notwendig ist, hat der Landesbetrieb Geodaten und Vermessung (LGV) alle geltenden Planwerke der verbindlichen Bauleitplanung (ca. 1900 Bebauungspläne nach Bundesbaurecht und ca. 900 Pläne nach dem Hamburger Baurecht vor 1960) gemäß dem XPlanung-Standard digital nacherfasst (vgl. Catholy & Walter, 2015, S. 91). Mit dieser Überführung aus den vorliegenden Papierplänen und PDFs in das standardisierte Format schuf der LGV die unabdingbare Grundlage für eine alltagstaugliche Nutzung von XPlanung im Planungsinformationssystem.
Das Teilprojekt PLIS-HH befindet sich in der Umsetzungsphase. Der Nutzen dieses Teilprojekts kristallisiert sich vor dem Hintergrund der eingangs gestellten Problematik heraus, große und unkoordinierte Datensätze schnell auswerten zu können. Werden die Planinhalte mit XPlanung als Geodaten gespeichert, so lassen sich auf Basis dieser Daten Standortsuchen und Analysen zu Flächennutzungen mittels GIS effizienter auswerten als bei einer Durchsicht von Papierlisten und -plänen. Die Entwicklung der dafür benötigten Anwendungstools beginnt, nachdem der Datenbestand einwandfrei aufbereitet sein wird (Ende 2018). Zur Aufbereitung des Datenbestandes gehört ebenso „FNP in XPlanung”, das auch die Flächennutzungsplan-Änderungen über das XPlanung-Schema in die PLIS-Datenbank übernehmen wird. Bei diesem Vorhaben sind zusätzlich die Nachbargemeinden Hamburgs aus der Metropolregion angesprochen sich an dem Vorhaben zu beteiligen. Dadurch wird es erstmalig möglich, über die Landesgrenzen hinweg Planungsdaten automatisiert und aktuell auszutauschen.
Weiterhin ist in den nächsten Jahren eine Veröffentlichung des Datenbestandes als Open Data geplant, um ganz in Sinne der Digitalen Strategie Hamburgs eine Wertschöpfung durch Dritte anzureizen. So können in etwa Immobilienmakler/innen die bereitgestellten Daten für ihre eigenen GIS-Systeme nutzen, um Kunden/innen z. B. potenzielle Standorte in einem eingeschränkten Gewerbegebiet zu finden.
3.2 Bauleitplanung Online
„Bauleitplanung Online” (BOP) ist ein IT-gestütztes Beteiligungsverfahren, das die formellen Beteiligungsschritte im Bauleitplanverfahren digitalisiert. Die Online-Anwendung BOP existiert seit 2013 und unterstützt sowohl die Behörden- (§ 4 BauGB) als auch die Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 BauGB).
Bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) bereitet die Stadtentwicklungsbehörde zunächst die Planunterlagen in BOP auf und versendet dann einen Weblink an die zu beteiligenden Dienststellen. Bei der Durchsicht der Planunterlagen geben die Dienststellen ihre Stellungnahmen zu gesamten Dateien oder einzelnen Textabschnitten ab. Dank XPlanung können sie ihre Anmerkungen auch in den Planzeichnungen räumlich verorten. Im Ergebnis findet die Stadtentwicklungsbehörde eine Datenbank mit allen Stellungnahmen und ihren jeweiligen Autoren vor. Die Dienststellen, deren Stellungnahmen einer weiteren Klärung bedürfen, werden über einen Vermerk zu einem Nachgespräch eingeladen. Die nachfolgenden Abstimmungen laufen noch gewöhnlich über E-Mail-Verkehr bzw. Arbeitskreise ab.
Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung bildet BOP eine ergänzende Möglichkeit neben der Abgabe einer Stellungnahme vor Ort in den Bezirksämtern, postalisch oder per E-Mail. Die Bürger/innen können Bauleitplanverfahren auf einer Stadtkarte auswählen und die dazugehörigen Planunterlagen, wie bspw. textliche und zeichnerische Festsetzungen, die Begründung oder diverse Fachgutachten, einsehen. Anschließend können sie online ohne Registrierung eine Stellungnahme abgeben und werden über das Ergebnis benachrichtigt.
Für Außenstehende stellt sich selbstverständlich die Frage nach dem eigentlichen Mehrwert dieser zusätzlichen digitalen Anwendung für die Bauleitplanung. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen reduziert damit zum einen die sonst durch die zahlreichen Beteiligungsträger entstehende Papierflut und ermöglicht dadurch neben einer geringeren Umweltbelastung auch eine Senkung der Druck- und Versandkosten. Zum anderen peilt diese einfache Partizipations- und Informationsmöglichkeit der Bauleitplanung mehr Zustimmung und Transparenz seitens der Öffentlichkeit an.
Weiterhin ermöglicht die strukturierte Speicherung der eingegangenen Stellungnahmen in einer Datenbank, zumindest perspektivisch, eine schnellere und umfangreichere Auswertung eben dieser. In Sekundenschnelle lassen sich damit z. B. alle Stellungnahmen mit dem Thema Wohnen identifizieren und dadurch die nachfolgende planerische Auswertung effizienter vorbereiten. Ebenso könnte bei künftigen Planungen eine leicht zugängliche Durchsicht der Stellungnahmen eines Bebauungsplanes – und nicht nur seiner Begründung oder Festsetzungen – von Vorteil sein. Derzeit steht die detailliertere Auswertung der Stellungnahmen jedoch vor einigen Herausforderungen. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und TÖB sind in der Regel nicht knapp und bündig formuliert, sondern beinhalten viel Begleittext mit Querbezügen. Im Endeffekt müssen daher Sachbearbeiter/innen die wichtigen Informationen herausfiltern, da das System die unwichtigen Inhalte derzeit nicht automatisch erkennen kann. Mithilfe selbstlernender Systeme versuchen die Entwickler/innen diese Einkürzungsarbeit künftig einzudämmen. Eine weitere Herausforderung stellen die unterschiedlichen Begrifflichkeiten in der Bauleitplanung dar. Optimalerweise muss das System auf die Erkennung von Wortfeldern getrimmt sein um bspw. bei einer Suche nach „Dachbegrünung” auch alle textliche Festsetzungen mit dem Begriff „Substrataufbau” als Suchergebnisse anzuzeigen.
Die Hamburger Stadtentwicklungsbehörde setzt BOP in Kooperation mit der Demos GmbH um. Das Unternehmen bietet Dienste im Bereich der E-Partizipation an und wirbt auf seiner Webseite mit folgendem Informationsvideo.
3.3. Planportal
Über die Auskunftsanwendung „Stadt- und Landschaftsplanung Online“ (Planportal) kann sich die Öffentlichkeit über das geltende Planrecht Hamburgs informieren. Ein Klick auf eines der blau umringten Plangebiete erlaubt den Zugriff auf die zeichnerischen sowie technischen Festsetzungen und die Begründungen des angeklickten Bebauungsplans. Die rot umgrenzten Plangebiete markieren Bebauungspläne im Verfahren und den Nutzer/innen wird mit einem externen Link der Verfahrensstand angeboten. Planportal arbeitet nicht mit XPlanung, sondern stellt die Planinhalte anhand von PDFs zur Verfügung.
Trotz des relativ simplen Aufbaus ist der Mehrwert einer solchen Auskunftsanwendung nicht zu unterschätzen. Gewiss ist nicht zu belegen, dass die Stadtentwicklung Hamburgs ohne dieser Anwendung (Nullvariante) nachteiliger abgelaufen wäre. Einen wichtigen Anhaltspunkt bietet jedoch die hohe Zugriffszahl auf die Online-Anwendung, die sich jährlich auf mehr als eine Million Aufrufe beläuft. Über die Jahre konstant hohe Zugriffszahlen zeugen von einem bleibenden Interesse, was eindeutig für die Brauchbarkeit und Qualität der bereitgestellten Planinhalte spricht. Neben der allgemeinen Öffentlichkeit profitieren ebenso Architekten/innen, Immobilienmakler/innen oder auch bauwillige Unternehmen von dem einfachen digitalen Zugriff auf das Planrecht, da ihre Tätigkeiten von planungsrechtlichen Entscheidungen abhängen.
3.4. Digitale Bauleitplanug
Zum Abschluss sei nun das geplante Projekt „Digitale Bauleitplanung” (DiPlanung) kurz vorgestellt, das mehrere Module der digitalen Planungsinfrastruktur Hamburgs zwecks einer vereinfachten Ablaufsteuerung der Bauleitplanung zusammenführt. Planerstellende Programme, Datenbanken, Anwendungen und Portale sollen in ihrer Zusammenführung das Bauleitplanverfahren zunehmend standardisieren. (vgl. BSW Hambug, 2017)
Eines der essenziellen Projektziele beschäftigt sich dabei mit der Frage, wie eine digitale Anwendung der Bauleitplaner/in die Steuerung des Verfahrens maximal erleichtern kann. Hinsichtlich dieses Projektziels ist eine Art Hauptmenü, das sog. „Cockpit” angedacht, in dem die Bauleitplaner/in alle laufenden Bauleitplanverfahren einsehen kann. Mit einem Klick auf eines der Verfahren findet sich in einer visualisierten Maske der Verfahrensstand mit allen verfahrensrelevanten Kenndaten wie etwa den anstehenden Verfahrensschritten sowie den bestehenden Hindernissen vor.
Eine weitere Komponente von DiPlanung ist der „Digitale Wissensassistent”, eine digitale Planungshilfe für die Bebauungsplanung. Dieses digitale Lexikon soll den Bauleitplaner/innen per Suchfunktion Fachgrundlagen in Form von Rechtsgrundlagen, zeichnerischen Standards, beispielhaften textlichen Festsetzungen und Leitfäden zu Themen der Bauleitplanung zur Verfügung stellen.
4. Ausblick
Die Hamburger Stadtentwicklungsbehörde zeigt mit ihrer digitalen Planungsinfrastruktur wie Arbeitsabläufe standardisiert und beschleunigt werden können. Sie entwickelt dabei ihre statischen digitalen Anwendungen – reine Auskunftsplattformen wie z. B. das Planportal – verstärkt zu intelligenten und vernetzten Systemen, die der herkömmlichen Bauleitplanung neue Möglichkeiten eröffnen. (vgl. Welzel & Eichhorn, 2016, S. 323, 329)
An dieser Stelle sei die zuverlässige Datenpflege der Datenbanken als ein ausschlaggebender Faktor für die produktive Nutzung aller digitalen Anwendungen erwähnt. Bisher haben die wenigsten der Planungsakteure die Wichtigkeit dieser Maxime internalisiert, da die kleinliche Dateneingabe oftmals als zusätzliche Arbeit wahrgenommen wird und zudem die Eintragenden oftmals nicht die Vorteilnehmenden sind. Die allgemeinen Entwicklungen der Digitalisierung und Wissensgesellschaft deuten jedoch auf einen aufkommenden Paradigmenwechsel hin.
Mit einem Blick auf die Zukunft bietet eine digital aufgestellte Stadtplanung auch neue Werkzeuge für die Bewältigung von Megatrends wie dem Klimawandel, der Energiewende oder dem demografischen Wandel. Da alle Megatrends sich zumindest auch in der räumlichen Dimension äußern, erlauben strukturierte und standardisierte Planungsdaten gezielte Auswertungen für lösungsorientierte Entscheidungsfindungen. So kann bspw. die Hamburger Stadtentwicklungsbehörde der Umweltbehörde aufbereiten, was in den letzten zehn Jahren alles in den Bebauungsplänen in Richtung Klimaschutz/-anpassung festgesetzt wurde. Mithilfe dieser Daten könnte die Umweltbehörde den weiteren Handlungsbedarf exakter abschätzen, wenn auch in diesem konkreten Beispiel eine Rückabstimmung mit der nachgeordneten Genehmigungsbehörde hinsichtlich der tatsächlich genehmigten Maßnahmen sinnvoll wäre.
Abschließend sei auf die essenzielle Bedeutung von Open Data hingewiesen. Sofern die Inhalte der digitalen Planungsinfrastruktur frei verfügbar sind, bereiten sie den Weg zur Smart City, einer klugen und vernetzten Stadt. Gerade im Hinblick auf die zunehmende Rolle privatwirtschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure in der Stadtentwicklung, ist die „Verwaltung nicht alleiniger Anbieter und Nutzer der städtischen Daten” (Welzel & Eichhorn, 2016, S. 327). Dieses Potenzial hat auch der Hamburger Senat erkannt und beschloss in seiner Digitalen Strategie: “Damit Dritte digitale Informationen nutzen und weiterentwickeln können, baut Hamburg seine Open Data Strategie in den kommenden Jahren weiter aus.” (FHH, 2015, S. 3), siehe auch Transparenzportal Hamburg. Ferner bezeichnet der Deutsche Städtetag in seinem Positionspapier zur Zukunftsentwicklung deutscher Städte, Open Data als ein wesentliches Qualitätskriterium für integrierte Stadtentwicklung (vgl. Deutscher Städtetag, 2015, S. 13).
Quellen
Für die Quellenangaben im Fließtext gilt: vor dem Satzpunkt beziehen sie sich auf den Satzinhalt, nach dem Satzpunkt beziehen sie sich auf den Inhalt des gesamten Absatzes.
- Augstein, B., & Raser, F. (2016). Auf dem Weg zur digitalen Stadt – Aufbau der digitalen Planungsinfrastruktur Hamburg. In Proceedings of the 21st International Conference on Urban Planning, Regional Development and Information Society (S. 835–841). Hamburg.
- BMVI. (2016). Der XPlanGML-Austauschstandard in der Raumordnung. Berlin. Abgerufen 10. Oktober 2017
- BSW Hambug, © LGV (Layout und Druck) und BSW/LP (inhaltliche Erarbeitung) (2017). 2017_DiPlanung Informationsplakate.
- Catholy, M., & Walter, R. (2015). GeoForum MV 2015 – Geoinformation und gesellschaftliche Herausforderungen. Berlin: GITO mbH Verlag. Abgerufen 10. Oktober 2017
- FHH. (2015, Februar). Die Digitalisierung der großen Stadt – Chancen für Wirtschaftskraft, Kommunikation und öffentliche Dienstleistungen.
- FHH. (2017). Die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg – hamburg.de. Abgerufen 11. Oktober 2017.
- Raser, Frank Interview mit Ravin, Dimitri, in Hamburg am 10.08.2017
- Reiß-Schmidt, S., Heinig, S., Kleinheins, C., Kröger, M., & Plate, E. (2015). Integrierte Stadtentwicklungsplanung und Stadtentwicklungsmanagement (Positionspapier des Deutschen Städtetages). Deutscher Städtetag. Abgerufen 10. Oktober 2017
- Welzel, R.-W., & Eichhorn, T. (2016). Stadtentwicklung in der Digitalen Stadt Hamburg – moderrn, innovativ, zukunftssicher. Zeitschrift für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement, 141.